1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
- Für sämtliche Beratungs – Trainings – und Coachinverträge (= “Beratungsvertrag”) zwischen dem Auftraggeber und Patrick Bubna-Litic Patrick Bubna-Litic Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Beratungsverträge nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch jene wirksame Bestimmung ersetzt, die ihr rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
- Änderungen des Beratungsvertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungenbedürfen der Schriftform.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
- Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
- Patrick Bubna-Litic ist berechtigt, die ihm obliegenden Beratungsleistungen durch Mitarbeiter und/oder durch Kooperationspartner zu erbringen, vorausgesetzt, der Auftraggeber stimmt vorher ausdrücklich zu. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Kooperationspartner; die Bezahlung des Kooperationspartners erfolgt ausschließlich durch GfiVE.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Patrick Bubna-Litic auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung des Beratungsvertrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und Patrick Bubna-Litic von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Patrick Bubna-Litic bekannt werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
- Patrick Bubna-Litic ist bei der Erfüllung des Beratungsvertrages weisungsfrei und handelt nacheigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung.
- Der Auftraggeber und Patrick Bubna-Litic sichern sich gegenseitig Loyalität zu.
- Der Auftraggeber und Patrick Bubna-Litic verpflichten sich, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Mitarbeiter und Kooperationspartner von Patrick Bubna-Litic zu verhindern.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung eines Beratungsauftrages kein Anstellungsverhältnis und keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Mitarbeitern und Kooperationspartnern von Patrick Bubna-Litic einzugehen ohne vorher persönlichen Kontakt mit Patrick Bubna-Litic aufgenommen zu haben.
5. Berichterstattung
- Patrick Bubna-Litic verpflichtet sich, dem Auftraggeber über seine Arbeit, bzw. die seiner Mitarbeiter und/oder Kooperationspartner dem Arbeitsfortschritt entsprechend in geeigneter Form Bericht zu erstatten.
- Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit (je nach Art des Beratungsauftrages zwei bis vier Wochen) nach Erfüllung des Beratungsauftrages.
6. Schutz des geistigen Eigentums und Nutzung Patrick Bubna-Litic
- Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die von Patrick Bubna-Litic und deren Mitarbeitern und/oder Kooperationspartnern erstellten Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc. während und nach Beendigung des Beratungsvertrages ausschließlich für vom Beratungsvertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Die mit dem Urheberrecht verbundenen Verwertungsrechte verbleiben bei Patrick Bubna-Litic. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, die Leistungen von Patrick Bubna-Litic ohne ausdrückliche Zustimmung von Patrick Bubna-Litic zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Dies gilt auch für Customing©, Achieveglobal. DISG und andere von Patrick Bubna-Litic verwendete Lizenzprodukte. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung eine Haftung von Patrick Bubna-Litic – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
- Die Verwendung beruflicher Äußerungen (= “Zitate”) von Patrick Bubna-Litic für Werbezwecke des Auftraggebers ist nur mit schriftlicher Zustimmung von zulässig.
- Umgekehrt ist Patrick Bubna-Litic nicht berechtigt ohne die vorherige schriftliche Zustimmung durch den Auftraggeber ihn als Referenz für Werbezwecke zu nennen.
- Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Patrick Bubna-Litic zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Beratungsvertrages und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Gewährleistung
- Patrick Bubna-Litic ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Patrick Bubna-Litic wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
- Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
8. Haftung / Schadenersatz
- Patrick Bubna-Litic handelt bei der Erfüllung des Beratungsauftrages nach den anerkannten Prinzipien der Ausübung der Unternehmensberatung. Patrick Bubna-Litic haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
- Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
- Patrick Bubna-Litic verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die Patrick Bubna-Litic über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
- Weiters verpflichtet sich Patrick Bubna-Litic über den gesamten Inhalt der Beratungsleistung sowie sämtliche Informationen und Umstände, die Patrick Bubna-Litic im Zusammenhang mit der Erfüllung des Beratungsauftrages zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
- Patrick Bubna-Litic ist von der Schweigepflicht gegenüber Kooperationspartnern, denen sich Patrick Bubna-Litic zur Erfüllung des Beratungsauftrages bedient, entbunden. Patrick Bubna-Litic hat die Schweigepflicht aber auf diese Kooperationspartner vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
- Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende des Beratungsvertrages hinaus. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
- Patrick Bubna-Litic ist berechtigt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Beratungsvertrages zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Der Auftraggeber leistet Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa die Einholung von Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
- Dabei hält Patrick Bubna-Litic die anwendbaren Vorschriften des BDSG ein
10. Honoraranspruch
- Patrick Bubna-Litic hat als Gegenleistung zur Erbringung der Beratungsleistung einen Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Auftraggeber.
- Patrick Bubna-Litic ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zulegen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung fällig.
- Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. Sollten die Flugkosten den Betrag von Euro 500.- übersteigen, ist eine Freigabe durch den Auftraggeber notwendig.
- Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Patrick Bubna-Litic von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
11. Storno, bzw. Rücktritt von Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen (z.B. Inhouse-Seminaren, Workshops) kann statt einer Stornierung kostenfrei in Abstimmung mit Patrick Bubna-Litic auf einen anderen Termin umgebucht werden. Eine Umbuchung ist nur innerhalb sechs Monaten ab dem Zeitpunkt des ursprünglichen Veranstaltungsbeginns und nur einmalig möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt zum ursprünglich bestätigten Termin und ist nach Rechnungserhalt laut Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig.
Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:
- Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- Stornierung zwischen 15 und 29 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der Veranstaltungs – Seminargebühr zzgl. Umsatzsteuer
- Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 Prozent der Veranstaltungs – Seminargebühr zzgl. Umsatzsteuer
12. Dauer des Beratungsvertrages
- Der Beratungsvertrag endet grundsätzlich mit der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistung.
- Der Beratungsvertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder- wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
13. Schlussbestimmungen
- Auf den Beratungsvertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.
- Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Patrick Bubna-Litic.
- Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Beratungsvertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich das für den Sitz von Patrick Bubna-Litic örtlich und sachlich zuständige Gericht zuständig.
Patrick Bubna – Litic
Admont, 15.03.2018